Was machen Kipper­­fahrer/innen?

Als Kipperfahrer/in ist man eine Fach­kraft im Trans­port von Fracht auf Straßen oder Bau­stellen mit einem speziel­len Fahr­zeug. Diese Berufs­kraft­fahrer/innen sind für die Ent­ladung der Ladung ver­ant­wort­lich und müssen dafür sorgen, dass das Kipp­fahrzeug stabil bleibt. Die Ent­ladung erfolgt durch Kippen der Lade­fläche und anschließendes manuelles Ent­fernen mit Schaufeln oder anderen Werk­zeugen. Gelegent­lich fallen auch Repara­turen am Fahr­zeug an.

 

In den meisten Fällen haben diese Profis eine Aus­bildung zum/r Berufs­kraft­fahrer/in erfolg­reich abge­schlossen, aber es gibt auch andere Wege in diesen Bereich einzu­steigen - wie bei­spiels­weise ein CE-Führer­schein, Berufs­erfahrung sowie Nach­weis des Qualifi­kations­gesetzes als Beweis ihrer Kompe­tenz als Kipper­fahrer/in zu arbeiten. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich weiter­zubilden und einen Abschluss als qualifi­zierte/r Berufs­kraft­fahrer/in oder Bau­geräte­führer/in zu erwerben, um Fehler bei der Arbeit zu mini­mieren.

 

Für Karriere­möglich­keiten stehen diverse Weiter­bildungen zur Ver­fügung: Studien­gänge im Maschinen­bau, Logistik oder Fahr­zeug­technik können helfen not­wendiges Fach­wissen aufzu­bauen. Meister­weiter­bildungen im Kraft­verkehrs­bereich bieten weitere Mög­lich­keiten für Fort­schritte in diesem Feld. Praktische Fähig­keiten spielen neben theore­tischen Kennt­nissen eben­falls eine wich­tige Rolle. Ein/e erfolg­reiche/r Mit­arbeiter/in muss über längere Zeit sicher fahren können sowie körper­liche Belast­bar­keit besitzen. Ver­ständ­nis für die Technik und den Auf­bau des Kipper­fahr­zeugs kann zudem von Vor­teil sein, da kleinere Repara­turen oft selbst durch­geführt werden müssen.

 

Da sowohl Einzel- als auch Team­arbeit erfor­der­lich sind, sind Selbständig­keit und Team­fähig­keit wichtige Soft Skills in diesem Berufs­feld - eine hohe Konzen­trations­fähig­keit ist uner­läss­lich während der Fahrten. Die Arbeitsumgebung dieser Fach­­kräfte besteht aus Straßen­ver­kehr und Bau­stellen. Entspre­chende Schutz­kleidung wie Helme oder Hand­schuhe wird meist vom Arbeit­geber bereit­gestellt. Da sie zur Gruppe der Berufs­kraft­fahrer/innen gehören, gelten hier­bei natür­lich auch gesetz­liche Rege­lungen zu Lenk­zeit und Ruhe­pausen.